Kurzzeitpflege

Kurzzeit- und Urlaubspflege
Die Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten stationären Betreuung pflege¬bedürftiger Menschen, die sonst in ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden. Die Betreuung und Pflege orientiert sich an dem Ziel, die Selbständigkeit des pflegebedürftigen Menschen zu fördern und vorhandene Ressourcen wieder zu aktivieren oder zu erhalten.
Kurzzeitpflege wird vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, wenn z. B.

  • eine Krankheit bzw. eine vorübergehende Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist
  • Wartezeiten für einen Heimplatz überbrückt werden müssen
  • reaktivierende Maßnahmen nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt werden
  • oder eine Wohnungsrenovierung erforderlich ist

Kurzzeitpflege wird beansprucht, weil die Hauptpflegeperson bzw. der pflegende Angehörige z. B.:

  • Urlaub benötigt
  • plötzlich durch Krankheit ausfällt
  • sich in einer Kur befindet
  • Entlastung und Unterstützung benötigt
  • oder eine Beobachtung des pflegebedürftigen Menschen zur

Beratung, Anregung und Anleitung für die Stabilisierung der häuslichen Pflegesituation gewünscht wird.
Die Kurzzeitpflege ermöglicht den angehörigen Pflegenden Regeneration durch Urlaub von der Pflege und das gute Gefühl, dass ihr Angehöriger optimale Rundum-Pflege erfährt. Die Kurzzeitpflege ist eine gute Gelegenheit, sich unverbindlich ein Bild von der vollstationären Pflege zu machen. Die Länge des Aufenthaltes wird von dem Pflegebedürftigen bzw. seiner Pflegekraft selbst bestimmt.
Die Kosten für die Pflege übernimmt bis zu 28 Tagen die jeweilige Krankenkasse. Es entstehen somit nur die üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Über die genaue Kostenregelung informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Pflegekostenübersicht Gesamt